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Drosselung bei der Telekom wird erst einmal verboten
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Olaf
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Beitrag #1 down up
Forum Internet Drosselung bei der Telekom wird erst einmal verboten • 31.10.2013 00:45

Quelle: golem.de

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil erstritten, nach dem die DSL-Drosselungspläne der Telekom illegal sind. "Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird", so die Verbraucherschützer.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen die Deutsche Telekom zu den Drosselungsklauseln in DSL-Verträgen gewonnen. Das gab die Verbraucherorganisation am 30. Oktober 2013 bekannt. Gegen das Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 26 O 211/13) ist Widerspruch möglich.

Da die Telekom-Tarife als Internetflatrate und unter der Angabe Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale die nachträgliche Drosselung über eine Klausel als "unangemessene Benachteiligung" an. Vorstand Klaus Müller: "Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird."

Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 MBit/s oder mehr. Für Tarife mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 KBit/s unzulässig ist. Die Telekom hatte die Drosselung hier bereits auf 2 MBit/s erhöht. Jetzt hat der Konzern vor Gericht den Unterlassungsanspruch zu der 384-KBit/s-Drosselung eingeräumt, damit ist dies bereits rechtskräftig.

Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Für eine Bremsung bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage. Auch die Bevorzugung Telekom-eigener Dienste wie IP-TV gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit nicht mehr möglich.

Der Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Thomas Bradler, sagte Golem.de: "Heute war die Urteilsverkündigung, die Berufung geht vor das Oberlandesgericht. Ich gehe fest davon aus, dass die Telekom Revision einlegen wird."


Jetzt haben also die Rechtsverdreher, ähm Anwälte das Zepter in der Hand und ich gehe mal fest davon aus, daß die Drosselkom auch bei einer Revision verlieren wird.

31.10.2013 00:45
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Olaf
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Beitrag #2 down up
RE: Drosselung bei der Telekom wird erst einmal verboten • 31.10.2013 01:44

Im Zusammenhang zum ersten Beitrag kündigt die Verbraucherzentrale nun auch Klagen gegen andere Netzbetreiber an:

Quelle: golem.de

Klagen auch gegen andere Drosselungs-Anbieter

Wenn das Urteil gegen Drosselung Bestand hat, werden weitere Anbieter, die mit einer Flatrate werben, aber drosseln, Probleme bekommen. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angekündigt.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nach dem Urteil gegen die Drosselung bei Flatrates auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen", sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale, der Rheinischen Post. Die Telekom sei "nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".

So haben auch Telefónica O2 oder 1&1 Tarifstrukturen mit dem Namen Flatrate im Programm, die aber eine Drosselung vorsehen. Auch Kabel Deutschland änderte seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und führte eine Drosselung für Anwender ein, die pro Tag über 10 GByte herunterladen. Sie werden auf 100 KBit/s gedrosselt. Laut Darstellung von Kabel Deutschland vom Juli 2012 galt die Änderung nur für Neukunden, oder Kunden, die ihren Vertrag seit Mai verlängert hatten.

Der IT-Rechtsanwalt Jakob Wahlers von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke sagte Spiegel Online, die Chancen, dass die Telekom die Drosselung in der Revision durchsetzen kann, stünden nicht gut: "Verträge sind einzuhalten oder zu kündigen."

Die Telekom hatte am 22. April 2013 angekündigt, ihre Flatrate-Produkte nicht mehr für Neukunden anzubieten und später eingeräumt, auch Bestandskunden bei Vertragsverlängerung zu drosseln. Ist eine Volumengrenze erreicht, sahen die Leistungsbeschreibungen eine einheitliche Reduzierung der Datenübertragungsrate auf 384 KBit/s vor. Im Juni 2013 wurde die Drosselung auf eine Datenübertragungsrate von 2 MBit/s statt 384 KBit/s heraufgesetzt. Der Konzern hielt aber daran fest, bestimmte Dienste bevorzugt zu behandeln. Entertain soll weiterhin von der Drosselung ausgenommen werden. Sobald die Drosselung technisch umgesetzt ist, müssen Kunden für die volle Bandbreite zusätzlich zahlen. Bisher ist geplant, die Drosselung 2016 einzuführen.


31.10.2013 01:44
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